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Verein für Jagd-Teckel e.V. |
Prüfungswesen & Prüfungsordnung
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PRÜFUNGSWESEN
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Teckel vom Jäger für den Jäger! Der Einsatz im Jagdbetrieb erfordert eine frühe und konsequente Einarbeitung des Jagdhundes. Zum Nachweis des Erlernten sind Prüfungen unter besonderen Bedingungen des Tierschutzgesetzes und des Jagdrechtes erforderlich, bei denen der Teckel sein Können praxisnah unter Beweis stellen kann. Im VJT werden folgende Prüfungen durchgeführt:
Anlagenprüfung (AP) Fächer:
Sinn der AP ist die Feststellung der angewölften jagdlichen Anlagen eines jungen Teckels und damit des Zuchtwertes der Eltern. Das Bestehen der Prüfung ist eine Mindestvoraussetzung zur späteren Zuchtzulassung sowie der Teilnahme an der Gebrauchsprüfung als „Meisterprüfung“. Bei der Arbeit auf der Hasenspur wird der Wille und die Nasenleistung des Hundes beurteilt. Der Spurlaut, d.h. die Anlage des Verfolgens einer Spur unter ständigem Lautgeben, ohne das Wild zu sehen, wird hier gleichzeitig bewertet. Mit der Passion am Raubwild im Kunstbau vor dem abgesicherten Fuchs, soll der Hund die angeborene Raubwildschärfe demonstrieren. Die Schussfestigkeit in freiem Gelände beweist seine Wesensfestigkeit.
Leistungsprüfungen Auf den Leistungsprüfungen des VJT stellt der Teckel seine jagdliche Brauchbarkeit unter Beweis - Schönheitsmerkmale sind hier zweitrangig. Für die Gebrauchsprüfung und die Waldprüfung ist das vorherige Bestehen der Anlagenprüfung Voraussetzung für eine Teilnahme. Bei der Eignungsprüfung ist dies nicht der Fall. Dort muss zuvor nur die Schussfestigkeit nachgewiesen oder auf der Eignungsprüfung selbst abgelegt werden. Die Schweißfährten sind Übernachtfährten mit max. 1/4 l Wildschweiß und werden mit dem Fährtenschuh getreten.
Eignungsprüfung (EP) Fächer:
Fakultative Fächer: Ablegen, Haarwildschleppe, Federwildschleppe, Herausholen der Ente aus tiefem Gewässer
Gebrauchsprüfung (GP) Fächer:
Waldprüfung (WP) Fächer:
Leistungszeichen Saugatter
Leistungszeichen für Naturarbeiten im praktischen Jagdbetrieb
Zuchtschau Zur Zucht vorgesehene Teckel müssen auf einer Zuchtschau des VJT vorgestellt werden. Die auf der Zuchtschau durchgeführte Formbewertung dient der Zuchtwertermittlung bzw. der Kontrolle der Nachkommenschaft von durchgeführten Verpaarungen. Zur Zuchtzulassung ist mind. eine Formbewertung "Sehr gut" erforderlich. Weitere Formbewertungen oder das Ausstellen der Hunde auf Veranstaltungen zum Zwecke des "Sammelns" von Pokalen, Schleifen, Urkunden o.ä. gibt es beim VJT nicht, da es vorrangig um die Zucht jagdlich hervorragend arbeitender Teckel geht. Darüber hinaus kann der Teckel auch noch „schön“ sein! |
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FRAGEN AUS DER PRÜFUNGSPRAXIS: Welche Grundsätze gelten für die Einarbeitung und die Prüfung von Jagdteckeln im Kunstbau mit Drehschieberkessel sowie im Naturbau?
Wann kann man fakultative Fächer ablegen?
Die Prüfungsordnung sieht vor, dass auf einer
Eignungsprüfung (EP) fakultativ so genannte Wahlfächer abgelegt werden
können. Aus dem Sinn und Zweck der Regelung ergibt sich, dass das Bestehen
eines oder mehrerer Wahlfächer nicht zum Bestehen der EP als solcher
erforderlich ist. Die EP ist eine Leistungsprüfung, die aus der
Schweißarbeit und den Abrichtfächern besteht, so dass Wahlfächer „dazu“
gewählt werden können. Diese sind nach der derzeit geltenden
Prüfungsordnung an die EP gebunden, so dass das alleinige Abprüfen eines
oder mehrerer Wahlfächer nicht möglich ist. Voraussetzung für das Ablegen
eines Wahlfaches ist daher, dass zeitgleich oder zuvor eine EP abgelegt
wurde. Sofern das Wahlfach nicht bestanden wurde, kann es einmal
wiederholt werden. Sofern eine EP ausgeschrieben wurde, gilt dies zunächst
nicht auch für die Wahlfächer. Möchte ein Prüfling ein Wahlfach ablegen,
muss er dies mit dem Prüfungsleiter vorher abstimmen.
Unter welchen Voraussetzungen kann man denn die Anlagenprüfung wiederholen? Die Werte der AP sind besonders wichtig bei der Berechnung der Zuchtwerte, so dass den AKZ eine hohe Bedeutung zukommt. Deswegen regelt die PO, dass die AP einmal wiederholt werden kann. Die Regelung, dass Leistungen im ersten Preis nicht mehr wiederholt werden kann, kann von der Intention der AKZ nicht gelten. Der 2.3. Abs. 7 ist ein Hinweis auf die Leistungsprüfungen, die im Ergebnis mit „Preisen“ bewertet werden. Daher sieht man unter II.3., Seite 30 in der Bewertungstabelle (im Gegensatz zu der Tabelle bei der AP) eine Aufschlüsselung nach Preis und Note. Diese Aufschlüsselung fehlt bei den Bewertungstabellen der AP, wo immer nur die Rede von AKZ ist. Es sollte daher also offensichtlich ein Unterschied zwischen „AKZ“ und „Preisen“ gemacht werden. Das macht zumindest bei der AP sehr viel Sinn, weil ohne die Wiederholungsmöglichkeiten (gerade bei der Schussfestigkeit!) ein ungeprüfter Hund auf den Wurf weniger „Einfluss“ auf die Zuchtwerte hat, als drei geprüfte „8er“-Hunde. Und genau das ist nicht gewollt, weil dann der Züchter im Nachteil wäre, der sich darum bemüht, dass seine Welpen die AP ablegen. Darf dem Hund bei der GP im Fach Stöbern ein Sender und/oder ein kleines Glöckchen umgehängt werden? In der Prüfungsordnung steht, dass bei Prüfungen keine Dressurhilfsmittel verwendet werden dürfen. Darunter versteht man z.B. Stachelhalsbänder und Teletaktgeräte, jedoch nicht Sender oder Glöckchen. Ein Glöckchen kann daher dem Hund auf jeden Fall umgehängt werden, da dies der Prüfung des Hundes als solcher nicht schadet. Das mit dem Sender ist schwieriger: Grundsätzlich kann der Hund nach der derzeit geltenden Prüfungsordnung besendert werden, sofern dies kein Hilfsmittel zur Notenfindung darstellen soll. Den Aufforderungen der Richter ist Folge zu leisten. Hat sich der Hund der Prüfung entzogen, kann zum Auffinden des Hundes der Sender problemlos eingesetzt werden, da der Hund unter diesen Bedingungen die Prüfung nicht bestehen kann. Gleiches muss sinngemäß für eine Waldprüfung gelten.
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