Verein für Jagd-Teckel e.V.
 

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PRÜFUNGSWESEN


   

 

Teckel vom Jäger für den Jäger!

Der Einsatz im Jagdbetrieb erfordert eine frühe und konsequente Einarbeitung des Jagdhundes. Zum Nachweis des Erlernten sind Prüfungen unter besonderen Bedingungen des Tierschutzgesetzes und des Jagdrechtes erforderlich, bei denen der Teckel sein Können praxisnah unter Beweis stellen kann. Im VJT werden folgende Prüfungen durchgeführt:

 

Anlagenprüfung (AP)

Fächer:

  • Arbeit auf der Hasenspur

  • Spurlaut

  • Passion am Raubwild

  • Schussfestigkeit

Sinn der AP ist die Feststellung der angewölften jagdlichen Anlagen eines jungen Teckels und damit des Zuchtwertes der Eltern. Das Bestehen der Prüfung ist eine Mindestvoraussetzung zur späteren Zuchtzulassung sowie der Teilnahme an der Gebrauchsprüfung als „Meisterprüfung“.

Bei der Arbeit auf der Hasenspur wird der Wille und die Nasenleistung des Hundes beurteilt. Der Spurlaut, d.h. die Anlage des Verfolgens einer Spur unter ständigem Lautgeben, ohne das Wild zu sehen, wird hier gleichzeitig bewertet. Mit der Passion am Raubwild im Kunstbau vor dem abgesicherten Fuchs, soll der Hund die angeborene Raubwildschärfe demonstrieren. Die Schussfestigkeit in freiem Gelände beweist seine Wesensfestigkeit.

 

Leistungsprüfungen

Auf den Leistungsprüfungen des VJT stellt der Teckel seine jagdliche Brauchbarkeit unter Beweis - Schönheitsmerkmale sind hier zweitrangig. Für die Gebrauchsprüfung und die Waldprüfung ist das vorherige Bestehen der Anlagenprüfung Voraussetzung für eine Teilnahme. Bei der Eignungsprüfung ist dies nicht der Fall. Dort muss zuvor nur die Schussfestigkeit nachgewiesen oder auf der Eignungsprüfung selbst abgelegt werden. Die Schweißfährten sind Übernachtfährten mit max. 1/4 l Wildschweiß und werden mit dem Fährtenschuh getreten.

 

Eignungsprüfung (EP)

Fächer:

  • 600 m Schweißarbeit

  • allgemeiner Gehorsam

  • Leinenführigkeit oder Folgen frei bei Fuß

  • Verhalten auf dem Stand

  • Schussfestigkeit (sofern noch nicht auf einer Anlagenprüfung nachgewiesen)

Fakultative Fächer:

Ablegen, Haarwildschleppe, Federwildschleppe, Herausholen der Ente aus tiefem Gewässer

 

Gebrauchsprüfung (GP)

Fächer:

  • mind. 1000 m Schweißarbeit

  • Stöberarbeit

  • Verhalten am Raubwild im Kunstbau mit Drehkessel

  • allgemeiner Gehorsam

  • Leinenführigkeit oder Folgen frei bei Fuß

  • Verhalten auf dem Stand

  • 10 min frei Ablegen mit Schussabgabe

 

Waldprüfung (WP)

Fächer:

  • Waldjagd

  • Leinenführigkeit

  • Ablegen

  • Verhalten auf dem Stand

 

Leistungszeichen

Saugatter

 

Leistungszeichen für Naturarbeiten im praktischen Jagdbetrieb

  • Arbeit am Naturbau (BauN)

  • Naturarbeit am Schwarzwild (SauN)

  • Schweißarbeit auf natürlicher Fährte (SwN)

 

Zuchtschau

Zur Zucht vorgesehene Teckel müssen auf einer Zuchtschau des VJT vorgestellt werden. Die auf der Zuchtschau durchgeführte Formbewertung dient der Zuchtwertermittlung bzw. der Kontrolle der Nachkommenschaft von durchgeführten Verpaarungen. Zur Zuchtzulassung ist mind. eine Formbewertung "Sehr gut" erforderlich. Weitere Formbewertungen oder das Ausstellen der Hunde auf Veranstaltungen zum Zwecke des "Sammelns" von Pokalen, Schleifen, Urkunden o.ä. gibt es beim VJT nicht, da es vorrangig um die Zucht jagdlich hervorragend arbeitender Teckel geht. Darüber hinaus kann der Teckel auch noch „schön“ sein!

 

FRAGEN AUS DER PRÜFUNGSPRAXIS:

 

Welche Grundsätze gelten für die Einarbeitung und die Prüfung von Jagdteckeln im Kunstbau mit Drehschieberkessel sowie im Naturbau?

  • Unsere Jagdgesetze verlangen den Einsatz brauchbarer Jagdhunde für bestimmte Verwendungszwecke. Das sind in der Regel (nach den Landesjagdgesetzen) alle Such-, Drück- und Treibjagden, Jagden auf Wasserwild und Waldschnepfen sowie sämtliche Nachsuchen. In Bezug auf die Bauarbeit sind die Erdhunde - die Dachshunde und die Terrier - Spezialisten, deren Arbeit von keinem größeren Hund geleistet werden kann.
  • Der Jagdteckel ist, neben dem Deutschen Jagdterrier und dem Foxterrier, der anerkannte Bauhund für die Arbeit unter der Erde. Er muss daher die für die Bejagung des Fuchses im Naturbau notwendige Technik und Ausdauer erlernen sowie seine Passion entwickeln. Deshalb ist es erforderlich, den Hund entsprechend einzuarbeiten und zu prüfen. Dabei kann man am besten die Wesensfestigkeit feststellen.
  • Zum Erlernen der Baujagd, dem Aneignen der notwendigen Technik und Erfahrung sowie zum Schutz des Hundes gegenüber dem Fuchs, finden Baueignungsübungen und -prüfungen im Kunstbau mit Drehschieberkessel bzw. im Naturbau statt. Näheres regelt die Prüfungsordnung des Vereins für Jagd-Teckel e.V. in der jeweils gültigen Fassung.
  • Nur der vom Verein für Jagd-Teckel e.V. genehmigte Kunstbau mit Drehschieberkessel darf für Baueignungsübungen und für die Bewertung der Baueignung bei Prüfungen Verwendung finden. Der Kunstbau mit Drehschieberkessel ist so konstruiert, dass er den Forderungen des Tierschutzgesetzes entspricht. Ein Kontakt zwischen Hund und Fuchs ist generell nicht möglich. Verletzungen jeglicher Art sind ausgeschlossen.
  • Kunstbau- und Schliefenanlagen mit Drehschieberkessel der anderen deutschen Erdhundvereine erfüllen uneingeschränkt die Bedingungen.
  • Sinn und Zweck der Baujagd mit Erdhunden ist vor allem das Fuchssprengen. Deshalb ist das Sprengen des Fuchses (Verlassen des Rundkessels nach Bedrängen durch den Hund - immer getrennt durch ein sicheres Gitter) die höchste jagdlich bewertbare Leistung. Dieser Vorgang wird, wie bei der Ausübung der Bodenjagd am Naturbau üblich, im Kunstbau mit Drehschieberkessel erlernt.
  • Der Verein für Jagd-Teckel e.V. ist ein absolut auf die Jagd ausgerichteter Zucht- und Prüfungsverein. Verstöße gegen die Grundsätze der Jagd und des Tierschutzes führen zum Ausschluss aus dem Verein.
 

Wann kann man fakultative Fächer ablegen?

 
Die Prüfungsordnung sieht vor, dass auf einer Eignungsprüfung (EP) fakultativ so genannte Wahlfächer abgelegt werden können. Aus dem Sinn und Zweck der Regelung ergibt sich, dass das Bestehen eines oder mehrerer Wahlfächer nicht zum Bestehen der EP als solcher erforderlich ist. Die EP ist eine Leistungsprüfung, die aus der Schweißarbeit und den Abrichtfächern besteht, so dass Wahlfächer „dazu“ gewählt werden können. Diese sind nach der derzeit geltenden Prüfungsordnung an die EP gebunden, so dass das alleinige Abprüfen eines oder mehrerer Wahlfächer nicht möglich ist. Voraussetzung für das Ablegen eines Wahlfaches ist daher, dass zeitgleich oder zuvor eine EP abgelegt wurde. Sofern das Wahlfach nicht bestanden wurde, kann es einmal wiederholt werden. Sofern eine EP ausgeschrieben wurde, gilt dies zunächst nicht auch für die Wahlfächer. Möchte ein Prüfling ein Wahlfach ablegen, muss er dies mit dem Prüfungsleiter vorher abstimmen.

Unter welchen Voraussetzungen kann man denn die Anlagenprüfung wiederholen?

Die Werte der AP sind besonders wichtig bei der Berechnung der Zuchtwerte, so dass den AKZ eine hohe Bedeutung zukommt.  Deswegen regelt die PO, dass die AP einmal wiederholt werden kann. Die Regelung, dass Leistungen im ersten Preis nicht mehr wiederholt werden kann, kann von der Intention der AKZ nicht gelten. Der 2.3. Abs. 7 ist ein Hinweis auf die Leistungsprüfungen, die im Ergebnis mit „Preisen“ bewertet werden. Daher sieht man unter II.3., Seite 30 in der Bewertungstabelle (im Gegensatz zu der Tabelle bei der AP) eine Aufschlüsselung nach Preis und Note. Diese Aufschlüsselung fehlt bei den Bewertungstabellen der AP, wo immer nur die Rede von AKZ ist. Es sollte daher also offensichtlich ein Unterschied zwischen „AKZ“ und „Preisen“ gemacht werden. Das macht zumindest bei der AP sehr viel Sinn, weil ohne die Wiederholungsmöglichkeiten (gerade bei der Schussfestigkeit!) ein ungeprüfter Hund auf den Wurf weniger „Einfluss“ auf die Zuchtwerte hat, als drei geprüfte „8er“-Hunde. Und genau das ist nicht gewollt, weil dann der Züchter im Nachteil wäre, der sich darum bemüht, dass seine Welpen die AP ablegen.

Darf dem Hund bei der GP im Fach Stöbern ein Sender und/oder ein kleines Glöckchen umgehängt werden?

In der Prüfungsordnung steht, dass bei Prüfungen keine Dressurhilfsmittel verwendet werden dürfen. Darunter versteht man z.B. Stachelhalsbänder und Teletaktgeräte, jedoch nicht Sender oder Glöckchen. Ein Glöckchen kann daher dem Hund auf jeden Fall umgehängt werden, da dies der Prüfung des Hundes als solcher nicht schadet. Das mit dem Sender ist schwieriger: Grundsätzlich kann der Hund nach der derzeit geltenden Prüfungsordnung besendert werden, sofern dies kein Hilfsmittel zur Notenfindung darstellen soll. Den Aufforderungen der Richter ist Folge zu leisten. Hat sich der Hund der Prüfung entzogen, kann zum Auffinden des Hundes der Sender problemlos eingesetzt werden, da der Hund unter diesen Bedingungen die Prüfung nicht bestehen kann. Gleiches muss sinngemäß für eine Waldprüfung gelten.

 

 

 

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